Darlehensvarianten

Eine Immobilienfinanzierung ist immer individuell zu betrachten und nach den Wünschen der Darlehensnehmer auszurichten.

Nachstehend informieren wir Sie über die verschiedenen Darlehensformen:

Annuitätendarlehen

Diese Variante ist der Regelfall. Dabei wird für die Rückzahlung des Darlehens in der Regel eine anfängliche Tilgung von jährlich 1 bis 3 % vom Darlehensbetrag zuzüglich Zinsen vereinbart. Zusätzlich können optionale Sondertilgungen von 5 oder 10% p.a. vereinbart werden. Sie zahlen für die gesamte Dauer des Sollzinsbindungszeitraums eine gleichbleibende Jahresleistung, sogenannte Annuität, üblicherweise in monatlichen Raten.

Aus jeder Rate werden zunächst die Zinsen abgedeckt (Zinsanteil) und der verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Dieser Tilgungsanteil erhöht sich also von Monat zu Monat in dem Maße, wie sich der Zinsanteil durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens ermäßigt.

Individuelle Wünsche nach einer gewissen anfänglichen tilgungsfreien Zeit sowie die Möglichkeit einer Erhöhung oder Reduzierung des ursprünglichen Tilgungssatzes können bei einigen Darlehensgebern zusätzlich vereinbart werden.

Festdarlehen

Bei einem Festdarlehen (endfälliges Darlehen) wird der Darlehensbetrag am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt. In der Regel erfolgt die Tilgungsaussetzung gegen Abtretung der Rechte und Ansprüche aus einem Bausparvertrag (Tilgungsersatz). Die Belastung während der Laufzeit besteht aus der monatlichen Zinsrate und der vertraglich vereinbarten monatlichen Besparung des Bausparvertrages.

Forward-Darlehen

Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – in der Regel maximal bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss – ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit- und Bereitstellungszinsen an.

Ein Forward-Darlehen wird vom Darlehensnehmer abgeschlossen, wenn er sich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages einen Zinssatz für die Zukunft sichern will. Dies geschieht gewöhnlich in Erwartung steigender Kreditzinsen. Die häufigste Anwendung finden Forward-Darlehen bei sogenannten Anschlussfinanzierungen. Forward-Darlehen finden heute häufig Anwendung in der Immobilienfinanzierung.

Für die Zinssicherheit des Forward-Darlehens zahlt der Darlehensnehmer einen individuellen Zinsaufschlag, der von der Dauer der Forward-Periode und der jeweils aktuellen Zinsstruktur abhängig ist.

Volltilgerdarlehen

Ein so genanntes Volltilgerdarlehen unterscheidet sich vom klassischen Annuitätendarlehen nur in einem Punkt: am Ende der vereinbarten Zinsfestschreibung ist das Darlehen vollständig getilgt. Sie zahlen beim Volltilger-Darlehen über die gesamte Laufzeit eine gleichbleibende Rate, die sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammensetzt.

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